
Rechtliche Grundlagen zur Prüfung von Schultafeln
Der sichere Betrieb von Schultafeln ist eine gesetzlich geregelte Pflicht des Schulträgers – sei es eine Kommune, ein Landkreis oder ein privater Träger. Grundlage hierfür sind unter anderem die DIN EN 14434, die Anforderungen an vertikale Schreibflächen in Bildungseinrichtungen definiert, sowie die DGUV Information 202-021 „Sichere Schultafeln“, herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Gemäß diesen Vorgaben ist der Schulträger verpflichtet, regelmäßige Sicherheitsprüfungen der Schultafeln durchzuführen. Diese Prüfungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und sind durch eine befähigte Person oder einen entsprechend qualifizierten Prüfdienst vorzunehmen. Die Ergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren, und etwaige Mängel müssen unverzüglich behoben werden, um die Sicherheit von Schülern und Lehrkräften zu gewährleisten
Neben der reinen Prüfung umfasst die Verantwortung des Schulträgers auch die laufende Instandhaltung. Beschädigte, instabile oder nicht mehr normgerechte Tafeln müssen entweder repariert oder vollständig ersetzt werden. Zusätzlich ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob aufgrund des Alters, der Nutzungshäufigkeit oder baulicher Gegebenheiten weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wird keine Gefährdungsbeurteilung erstellt und die Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 3 nicht garantiert liegt ein strafbarer Verstoß gegen § 26 (2) Arbeitsschutzgesetz vor.
Die Nicht-Einhaltung dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Kommt es infolge einer mangelhaften Tafel zu einem Unfall, kann der Schulträger zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht werden. Darüber hinaus drohen Sanktionen durch Schul- oder Arbeitsschutzbehörden, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden. Letztlich steht auch die körperliche Unversehrtheit von Schülern und Lehrkräften auf dem Spiel – etwa durch herabstürzende Tafeln, scharfe Kanten oder defekte Mechaniken